Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Hartz-IV-Urteil:

Bielefeld (ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat kein Diesen Artikel weiter lesen

überraschendes, aber ein weises Urteil getroffen. Die Karlsruher

Richter haben deutlich gemacht, dass die Ermittlung der

Hartz-IV-Sätze verfassungswidrig erfolgt ist, die Neugestaltung des

Gesetzes aber ohne Vorgabe an die Politik zurücküberwiesen. Das ist

gut, gehört doch die Gesetzgebung ins Parlament. Viel zu oft

verlassen sich die Politiker auf den Reparaturbetrieb Karlsruhe.

Bemerkenswert ist der doppelte Clou: Der Finanznot von Bund, Ländern

und Kommunen trägt Rechnung, dass eine Neufassung des Gesetzes nicht

rückwirkend gilt. Für politischen Druck sorgt, dass das neue Recht

zum 1. Januar 2011 greifen muss.

Guter Rat ist nun teuer, und eine Portion Populismus liegt in der

Luft. Die Debatte um Höhe und Ausgestaltung der Hartz-IV-Sätze ist

belastet von dem falschen Pauschalurteil, dass die allermeisten

Hartz-IV-Empfänger einfach nur zu faul zum Arbeiten seien. Ebenso

falsch ist andererseits der Gedanke, dass eine Erhöhung der

Regelsätze allein schon heilbringend sei.

Sicher vorherzusagen ist derzeit nur, dass der Tatbestand des

Einzelbedarfs bis zum Jahresende sehr bedeutsam werden dürfte. In der

Lücke zwischen verfassungswidriger, aber gültiger und neuer

Gesetzgebung wird kein Sachbearbeiter Interesse daran haben, sich mit

zu rigider Rechtsauslegung unnötig Ärger einzuhandeln.

Was dann kommt, ist offen. Keinesfalls haben die Richter den Weg zu

höheren Regelsätzen vorgezeichnet. Manch Jubel könnte verfrüht

gewesen sein. Darauf deuten Stimmen aus dem Regierungslager hin, die

einen Ausbau der Sachleistungen forcieren wollen. Auch dieser Weg ist

nicht kostenlos, an vielen Stellen aber vergleichsweise

kostengünstig.

Zudem könnte die Förderung von Kindern und Jugendlichen so

vielerorts besser gelingen. Heinz Buschkowsky, der SPD-Bürgermeister

von Berlin-Neukölln, ist nur der prominenteste einer Riege von

Politikern, die höhere Regelsätze ablehnen, weil das

Gießkannenprinzip eher Hartz-IV-Karrieren in die nächste Generation

überträgt als beendet. Gegen eine pauschale Erhöhung spricht auch das

Lohnabstandsgebot. Schon jetzt gibt es viele Beschäftigte, die mit

ihrem Vollzeitjob kaum mehr verdienen als Hartz-IV-Empfänger

bekommen.

Sicher ist: Auf die schwarz-gelbe Bundesregierung wartet eine

Aufgabe, an der sie sich beweisen muss. Abwarten reicht diesmal

nicht. Jetzt ist Handeln gefragt, und das kann brisant werden.

Immerhin hat keine Entscheidung dem politischen Misserfolg der SPD

mehr Vorschub geleistet als die Hartz-IV-Gesetzgebung.

Nun haben die Karlsruher Richter die Herkulesaufgabe an Union und

FDP weitergereicht. Ein Erbe, auf das Bundeskanzlerin Angela Merkel

sicher gern verzichtet hätte, das aber auch Chancen bietet. Die Frage

ist, ob sich ihre Regierung einen ähnlichen Wurf zutraut, wie ihn

einst Gerhard Schröder gemacht hat. Mit dem gestrigen Urteil ist die

Agenda 2010 zum Prüfstein 2010 für Schwarz-Gelb geworden.

Originaltext: Westfalen-Blatt

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66306

Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt

Nachrichtenleiter

Andreas Kolesch

Telefon: 0521 - 585261

Copyright ©2010 Yahoo!, Alle Rechte vorbehalten.

Hinweis: Auf dieser Seite sammeln wir persönliche Informationen. Für weitere Details lesen Sie bitte unsere Hinweise zum Datenschutz: Datenschutzrichtlinien