Eine schwere Sicherheitslücke bei der Direktbank ING-DiBa haben Verbraucherschützer jüngst in einem Test nachgewiesen. Laut den Experten kann ein Fremder, der den Namen und die Kontonummer eines Kunden kennt, dessen Konto stilllegen. Diesen Artikel weiter lesen
Für den Test hatte ein Kunde der Bank sein Konto weitestgehend geleert und der Verbraucherzentrale die Erlaubnis für den Versuch einer Stilllegung gegeben. Laut den Experten hat ein Anruf bei der Hotline des Kreditinstituts ausgereicht, um unter Nennung des Namens und der Kontonummer den Kunden als "leider verstorben" zu melden. Innerhalb weniger Tage seien das Tagesgeld-Konto und das Wertpapier-Depot dieses Kunden tot gewesen. Die Hotline hatte offenbar der Nachlass-Abteilung eine mündliche Meldung zukommen lassen, die daraufhin das Ende der Zugriffsmöglichkeit vollzogen hat. Das alles sei ohne einen Nachweis über den tatsächlichen Tod des Kunden geschehen, so die Verbraucherschützer. Auch die Identität des Anrufers sei nicht überprüft worden, die Angabe eines Fantasienamens und einer erfundenen Adresse habe ausgereicht.
Der Finanzjurist Markus Feck der Verbraucherzentrale NRW sieht bei der ING-DiBa eine "schwere Verletzung ihrer Vertragspflichten". Seiner Ansicht nach macht sich die Bank dadurch unter Umständen schadenersatzpflichtig. "Für alle Kosten, die durch die Sperrung entstehen, muss die Bank gerade stehen", so Fleck.




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