Im Internet gibt es unzählige schöne Bilder, von denen so mancher Nutzer gern eines als Bildschirmhintergrund auf seinem Rechner verwenden möchte. Doch ist das Herunterladen und Benutzen als Desktop-Bild erlaubt? Diesen Artikel weiter lesen
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Die im Web veröffentlichten Fotos unterliegen normalerweise dem Urheberrecht. Das heißt, man darf sie nicht für kommerzielle Zwecke verwenden, also weiterverkaufen oder mit ihnen werben. Auch ist es in aller Regel nicht gestattet, sie ohne Erlaubnis des Rechteinhabers auf der eigenen Internetseite zu veröffentlichen oder in Vorträge, Referate oder Ähnliches einzubinden.
All diese Nutzungsmöglichkeiten haben etwas gemeinsam: Bei ihnen werden die Bilder weiterverbreitet und anderen Menschen präsentiert. Anders sieht es dagegen bei der Verwendung als Bildschirmhintergrund (Desktopbild oder Wallpaper) aus. Ein Computer wird in aller Regel nur von einer Person oder einem begrenzten Personenkreis genutzt. Wird ein Bild aus dem Web heruntergeladen und als Hintergrund verwendet, so wird es in aller Regel nicht weitergegeben. Die Nutzung ist deshalb in aller Regel nicht kommerziell und es findet auch keine Vorführung oder Präsentation für Dritte statt. Das heißt, von dem Bild wird eine Kopie für den Privatgebrauch auf dem Rechner hinterlegt, wodurch dem Rechteinhaber an sich keinerlei Schaden entstehen dürfte. Normalerweise bemerkt er es nicht einmal, dass sein Bild von einem Internetnutzer als Desktophintergrund verwendet wird. Wer aber auf Nummer sicher gehen möchte, der bittet vor der Verwendung den Rechteinhaber per E-Mail um Erlaubnis.
Dies ist in aller Regel nicht nötig, wenn auf einer Internetseite Fotos explizit als Desktopbilder zum Herunterladen angeboten werden. Dann stellt der Rechteinhaber sie freiwillig für genau diesen Zweck bereit. Handel darf mit den Bildern dann aber trotzdem nicht betrieben werden, sie sind normalerweise lediglich für den Privatgebrauch gedacht.




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