In Alten- und Pflegeheimen werden seit kurzer Zeit schärfere und vor allem unangemeldete Kontrollen durchgeführt. Und anders als früher wird nun auch die Öffentlichkeit von den jeweiligen Prüfergebnissen unterrichtet. Trotzdem sind die bis jetzt vergebenen Pflegenoten alles andere als gut ausgefallen. Jedem sechsten Pflegeheim in Deutschland wies der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) in Sachen Medizin und Pflege mit dem neuen Prüfverfahren teils schwerwiegende Mängel nach. Was den Umgang mit Demenzkranken betrifft, die gut die Hälfte aller Heimbewohner ausmachen, fiel das Ergebnis noch schlechter aus. Umso wichtiger ist die Wahl des richtigen Heimes, wenn der Umzug in eine solche Einrichtung ansteht, damit die neue Umgebung für den Pflegebedürftigen zu einem Zuhause werden kann. Diesen Artikel weiter lesen
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Vor dem Umzug gibt es einige Formalitäten zu erledigen. So benötigen Senioren die sogenannte Erforderlichkeitsbescheinigung, die den Anspruch auf einen Heimplatz bestätigt. Sie wird vom MDK erteilt. Auch kann die Heimleitung ein ärztliches Attest verlangen, das vom behandelnden Arzt ausgestellt wird. Es bestätigt die Diagnose, die Hilfsbedürftigkeit und dass keine ansteckenden Krankheiten vorliegen.
Alten- und Pflegewohnheime halten meist Prospektmaterial, ein Muster des Heimvertrages und die Hausordnung für Interessierte bereit. Diese Unterlagen sollen der ersten Orientierung dienen. Ein schriftliches Konzept kann zudem über die Einstellung der Heimleitung zu ihren Bewohnern informieren.
In kleineren Einrichtungen kann es sich ruhiger und angenehmer wohnen lassen als in großen Häusern mit mehr als 100 Bewohnern. Das Heim sollte für Familienangehörige und Freunde gut erreichbar sein. Auch legen viele Senioren bei der Unterbringung Wert auf ein Einzelzimmer, da sich ältere Menschen nur schwer an das Zusammenleben mit völlig fremden Personen gewöhnen. Zahlreiche Einrichtungen bieten ein Probewohnen an, bei dem Senioren das neue Umfeld kennen lernen können. Wichtig für einen ersten Eindruck ist nicht nur ein Rundgang durchs Heim, sondern Gespräche mit der Heimleitung und eventuell eine gemeinsame Mahlzeit mit den Bewohnern.
Der Heimvertrag bildet die rechtliche Grundlage für den Aufenthalt in einem Altenheim. Dieser Vertrag ist laut der ARAG genau zu studieren, weil er manchmal unzulässige Klauseln enthalten kann. Angegeben sein müssen Art, Inhalt und Umfang der Unterkunft sowie der Umfang der Verpflegung und Betreuung. Ferner muss der Vertrag die Entgelte der einzelnen Leistungen beinhalten und die Investitionskosten ausweisen. Im Vertrag muss auch festgelegt sein, dass Preiserhöhungen für Leistungen, die weder von der Pflegekasse noch vom Sozialhilfeträger übernommen werden, nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Heimbewohners möglich sind. Zudem ist die Erstattung der Verpflegungskosten schriftlich festzulegen, wenn der Bewohner beispielsweise im Urlaub ist. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit bei der Pflege darf nicht ausgeschlossen sein. Und zu guter Letzt sollte der Vertrag verständlich formuliert sein und eindeutige Regelungen treffen.
Bei der Auswahl des richtigen Pflegeheimes ist neben oben genannten Punkten vor allem darauf zu achten, dass die Kosten für die Pflege durch die gesetzliche Pflegeversicherung und eventuell durch eine private Zusatzversicherung abgedeckt sind. Zudem sollte das Personal eines Pflegeheimes mindestens zur Hälfte aus Fachkräften bestehen.




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