Im Kampf gegen unerwünschte Werbe-E-Mails hat jetzt das Landgericht Berlin die Verbraucher gestärkt. In einem Urteil haben die Richter festgelegt, dass sich eine abgegebene Unterlassungserklärung nach einer Abmahnung wegen unerbetener Werbung per E-Mail nicht allein auf die beim Vorfall betroffene E-Mail-Adresse beschränkt bleibt. Die Unterlassungserklärung gilt für den Betroffenen und alle von ihm genutzten E-Mail-Adressen (LG Berlin, Az.: 15 T 7/09).




Eine an Depressionen leidende Kanadierin erhält von der Versicherung ihres Arbeitgebers keine finanziellen Leistungen mehr. Grund dafür sind Fotos in ihrem Facebook-Profil, die sie glücklich zeigen.
Flusspferde töten Krokodil