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Landgericht Berlin stärkt Verbraucher im Schutz gegen Spam

Im Kampf gegen unerwünschte Werbe-E-Mails hat jetzt das Landgericht Berlin die Verbraucher gestärkt. In einem Urteil haben die Richter festgelegt, dass sich eine abgegebene Unterlassungserklärung nach einer Abmahnung wegen unerbetener Werbung per E-Mail nicht allein auf die beim Vorfall betroffene E-Mail-Adresse beschränkt bleibt. Die Unterlassungserklärung gilt für den Betroffenen und alle von ihm genutzten E-Mail-Adressen (LG Berlin, Az.: 15 T 7/09).

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