Auf Kaffeefahrten werden längst nicht mehr nur Heizdecken und Topfsets verkauft. Auch Handyverträge haben manche Anbieter im Programm. Diese sind jedoch nicht immer vorteilhaft für den Verbraucher. Ein Beispiel hierfür ist ein Fall, auf den die Verbraucherzentrale Brandenburg jetzt hingewiesen hat. Während einer Kaffeefahrt ist ein Seniorenhandy angepriesen worden, das laut Veranstalter große Tasten hat und mit einer "Notruf-Funktion" ausgestattet ist. Durch das Drücken eines Knopfes könne der Besitzer des Mobiltelefons im Notfall von Rettungskräften per Satellit geortet werden. Diesen Artikel weiter lesen
Eine Verbraucherin ist davon so angetan gewesen, dass sie gleich zwei Verträge abgeschlossen hat. Erst beim Erhalt der Handys und der Vertragsbestätigungen sind ihr Zweifel gekommen, nachdem sie Zeit hatte, sich mit den Einzelheiten zu beschäftigen. Käufer sollten bedenken: Was in blumigen Worten beschrieben wird, kann im Vertrag viel nüchterner klingen. Übereilte Vertragsabschlüsse sind deshalb nicht ratsam, zumal gerade bei Mobiltelefonen ein Vergleich mit anderen Geräten und Vertragsmodalitäten sinnvoll ist.
Wer auf einer Kaffeefahrt einem unvorteilhaften Vertrag zugestimmt hat, kann diesen laut den Verbraucherschützern in aller Regel innerhalb von zwei Wochen nach Aushändigung einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung widerrufen. Allerdings kann dies in der Praxis schwierig sein, wenn zum Beispiel nur eine Postfachadresse angegeben ist oder bereits geleistete Anzahlungen zurückgeholt werden müssen. Zudem ist es für Menschen, die bereits unterschrieben haben, oft angezeigt, sich rechtlich beraten zu lassen. Denn unter Umständen kann zum Beispiel eine nicht korrekte Widerrufsbelehrung für eine Verlängerung der Frist für den Widerruf sorgen.




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