Neue Richtlinien für Internetadressen mit der deutschen Länderendung gelten ab dem 23. Oktober 2009. Erlaubt sind dann unter anderem auch Domains mit Ziffern sowie einem oder zwei Buchstaben vor dem ".de". Darauf hat jetzt die zentrale Regulierungsstelle, die Denic, hingewiesen. Darüber hinaus sind ab diesem Zeitpunkt Domains, die einem Kfz-Kennzeichen entsprechen, für die Registrierung freigegeben. Diesen Artikel weiter lesen
Begonnen wird mit der Registrierung am genannten Tag um 9 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit. Dabei gilt: Wer als erster einen Antrag auf eine bestimmte Internetadresse stellt, erhält die Registrierung. Hierbei wird ein elektronischer Zeitstempel verwendet, der im Millisekundenbereich arbeitet. Wer sich für eine spezielle Domain interessiert, soll sich an einen Internet Service Provider wenden. Voraussichtlich am 26. Oktober wird wieder zum bislang gängigen Registrierungsverfahren übergegangen. Während der Einführungsphase der neuen Richtlinien können über das reguläre Registrierungssystem keine Domains unter Berücksichtigung der neuen Richtlinien registriert werden (www.denic.de).




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