Das Internetzensurgesetz soll ein Jahr lang pausieren. Während dieser Zeit soll das BKA versuchen, Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten zu löschen und nicht gleich zu sperren. Nach dieser Zeitspanne soll eine Entscheidung darüber fallen, ob die Löschung eine ausreichende Maßnahme im Kampf gegen Kinderpornografie darstellt oder ob eine Sperrung entsprechender Seiten vonnöten ist. Darauf haben sich jetzt die Experten der Arbeitsgruppe Innen und Recht im Rahmen der schwarz-gelben Koalitionsverhandlungen geeinigt. Diesen Artikel weiter lesen
Darüber hinaus soll die Vorratsdatenspeicherung vorerst nicht angewendet werden, erst soll das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden. Diese Entscheidung wird voraussichtlich im kommenden Frühjahr vorliegen. Sollen Online-Durchsuchungen durchgeführt werden, muss das Bundeskriminalamt diese im Vorfeld durch die Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof beantragen lassen. Kurz vor dieser Entscheidung hatte die "taz" berichtet, es habe seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Online-Durchsuchung Anfang dieses Jahres noch keine solchen Ermittlungsfälle gegeben.




Eine an Depressionen leidende Kanadierin erhält von der Versicherung ihres Arbeitgebers keine finanziellen Leistungen mehr. Grund dafür sind Fotos in ihrem Facebook-Profil, die sie glücklich zeigen.
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