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Recht: Betreiber von Fitnessstudios haften für Geräte

Geräte in Fitnessstudios sollten in einem einwandfreien Zustand sein. Denn die Studiobetreiber unterliegen hohen Sorgfaltsanforderungen, wie das Landgericht Coburg geurteilt hat. Diesen Artikel weiter lesen

Im entschiedenen Fall sprachen die Richter einem Mann 4 000 Euro Schmerzensgeld zu, nachdem sich dieser an einem sogenannten Rückenzuggerät verletzt hatte. Während der Mann an dem Gerät trainierte, riss plötzlich das Stahlseil, an dem die Gewichte hingen. Die Metallstange prallte gegen seinen Kopf und er erlitt eine Platzwunde und eine Schädelprellung. Zudem leidet der Sportler seit dem Unfall an Schwindelanfällen, eingeschränkter Hörfähigkeit und Tinnitus.

Die Richter waren der Ansicht, dass der Betreiber des Fitnessstudios das Sportgerät unzureichend kontrolliert hatte. Denn bereits vor dem Unfall sei mit bloßem Auge zu erkennen gewesen, dass das Stahlseil stellenweise verrostet und einzelne Drähte des Seils sogar schon gerissen waren. Darum müsse der Betreiber auch für etwaige Folgeschäden aufkommen (LG Coburg, Az. 23 O 249/06).

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