Eine gerichtliche Verfügung wurde in Großbritannien nun über den Micro-Bloggingdienst Twitter zugestellt. Ein anonymer Twitter-Nutzer wird darin aufgefordert, seine Identität zu enthüllen und nicht länger unter dem Namen eines bekannten britischen Rechtsanwalts und Bloggers Nachrichten zu schreiben. Dessen Urheberrechte würden laut dem Schriftstück dadurch verletzt. Diesen Artikel weiter lesen
Nach britischem Recht müssen gerichtliche Verfügungen nicht persönlich zugestellt werden. Sie können vielmehr über verschiedene Wege wie beispielsweise per Fax oder E-Mail verschickt werden. Nach Angaben des Fernsehsenders BBC erlaubte der High Court nun auch die Zusendung via Twitter. In Australien hatte man sich bei einem ähnlichen Fall des sozialen Netzwerks Facebook bedient.




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