Hamburg (AP) Einen Monat nach der kompletten Zwangsverstaatlichung der angeschlagenen Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE) haben Anwälte nach Informationen des «Spiegels» die zweite Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Nach dem Stuttgarter Staatsrechtler Rüdiger Zuck habe die Münchner Anwaltskanzlei Rotter Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss von 17 früheren HRE-Kleinanlegern erhoben, berichtete das Nachrichtenmagazin am Samstag vorab. Die Anleger hatten demnach teilweise deutlich mehr als 10.000 HRE-Papiere gekauft und einen Großteil ihres Einsatzes verloren. Diesen Artikel weiter lesen
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Eine Gruppe um den US-Finanzinvestor Christopher Flowers, die zeitweise über 20 Prozent der HRE-Anteile hielt, prüfe ebenfalls, ob sie gegen ihre Herausdrängung aus dem Unternehmen Beschwerde in Karlsruhe einlege, hieß es weiter.
In den Schriftsätzen wird die indirekte Enteignung laut «Spiegel» als Willkürakt bezeichnet, der mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes nicht vereinbar sei. Anders als in der Verfassung vorgeschrieben habe es die Bundesregierung zudem versäumt, eine angemessene Entschädigung im entsprechenden Gesetz festzulegen. Harsche Kritik äußerten die Aktionäre demnach auch an der Ungleichbehandlung mit Anlegern anderer Institute wie der IKB oder der Commerzbank. Diese seien mit Geld des Steuerzahlers unterstützt worden, und trotzdem würden die Altaktionäre dort auch weiterhin geduldet, argumentieren die Anwälte.
Am Landgericht München ist bereits eine Schadenersatzklage gegen die HRE anhängig.
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