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Zentrale Gerichtsbarkeit für Bundeswehr in Potsdam geplant

Osnabrück (AP) Die Bundesregierung will in Potsdam rasch eine zentrale Gerichtsbarkeit für Bundeswehrsoldaten aufbauen. Das sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Jörg van Essen, der «Neuen Osnabrücker Zeitung» zufolge. «Das Verfahren wegen des Luftschlags in Afghanistan belegt, dass die deutsche Justiz schlecht aufgestellt ist. Wir brauchen dringend eine zentral zuständige Staatsanwaltschaft und Gerichtsbarkeit für Auslandseinsätze der Bundeswehr», sagte der FDP-Politiker. Potsdam sei als Sitz der militärischen Einsatzführung die erste Wahl. Diesen Artikel weiter lesen

Am 4. September hatte der deutsche Befehlshaber Georg Klein den Luftangriff der US-Armee auf zwei Tanklastzüge in Afghanistan ausgelöst, bei dem zahlreiche Menschen ums Leben kamen. Die Staatsanwaltschaft in Dresden hatte geprüft, ob Ermittlungen gegen Oberst Klein eingeleitet werden müssen. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden bat die Bundesanwaltschaft um eine Prüfung des Sachverhalts.

Van Essen nannte es «ein Stück aus dem Tollhaus», dass der Ort der Heimatkaserne bisher den zuständigen Staatsanwalt festlege. «Die deutschen Soldaten erwarten völlig zu Recht, dass Richter und Staatsanwälte mit hinlänglichem Spezialwissen die Vorwürfe beurteilen.»

Auch Unions-Sicherheitsexperte Hans-Peter Uhl (CSU) sagte derselben Zeitung, es werde rasch eine zentrale Zuständigkeit für Strafverfahren gegen Soldaten geben. «Die heutige Rechtslage ist eine Zumutung für die Soldaten, die in Afghanistan unter Feuer stehen.»

Völkerrecht soll angepasst werden

Nach Einschätzung van Essens ist es zudem höchste Zeit, «die völkerrechtlichen Grundlagen für den Afghanistan-Einsatz nachzubessern. «Wir befinden uns am Hindukusch in einer kriegerischen Auseinandersetzung mit Aufständischen. Das Völkerrecht und auch unsere Verfassung gehen aber von klassischen Konflikten zwischen regulären Armeen aus.» Diese Rechtsunsicherheit müsse im Interesse der deutschen Soldaten schnell behoben werden, sagte van Essen.

Der frühere Vorsitzende des NATO-Militärausschusses und Generalinspekteur der Bundeswehr, Klaus Naumann, befürwortete in der «Neuen Osnabrücker Zeitung» eine zentrale Gerichtsbarkeit. Nach seiner Ansicht ist es «generell fragwürdig», die deutsche Rechtsprechung eins zu eins auf Gebiete zu übertragen, in denen andere Bedingungen als im demokratischen Rechtsstaat herrschen, und auf die Soldaten, die dort im Einsatz sind.

Eine zentral zuständige Staatsanwaltschaft wäre ein Fortschritt, sagte Naumann. Überlegenswert sei auch, nach dem Vorbild von Verbündeten Staatsanwälte mit den Truppen in Einsätze zu schicken, weil sie die Bedingungen so am besten beurteilen könnten.

Der Bundeswehrverband hatte sich bereits im September für die Einrichtung einer eigenen Staatsanwaltschaft und eines Bundesgerichts mit Zuständigkeit für Auslandseinsätze ausgesprochen.

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