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Urteil: Zusammenlebende Paare bei Elterngeld nicht benachteiligt

Essen (AP) Die unterschiedliche Behandlung zusammenlebender Paare und Alleinerziehender beim Elterngeld ist laut Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen rechts. Es sei nicht verfassungswidrig, dass der Bezug von 14 statt 12 Monaten Elterngeld bei Paaren nur bei Kindesbetreuung durch beide Elternteile möglich sei, entschieden die Richter in einem am Freitag in Essen veröffentlichten Urteil. Diesen Artikel weiter lesen

Mit dem Urteil verwarf das Landessozialgericht die Klage einer verheirateten Frau aus Münster. Sie hatte in der Regelung zu Partnermonaten einen Verstoß gegen Artikel sechs des Grundgesetzes zum Schutz von Ehe und Familie gesehen. Die Frau sah sich benachteiligt, da sie ohne Partnermonate ihres Ehemanns nur zwölf Monate Eltergeld beziehen könne, eine Alleinerziehende hingegen 14 Monate.

Das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot habe den Gesetzgeber verpflichtet, Alleinerziehende nicht schlechter zu stellen als zusammenlebende Paare, teilte das Gericht zur Begründung mit. Der durch Partnermonate mögliche Bezug von Elterngeld für zwei zusätzliche Monate zwinge zusammenlebende Eltern nicht zu einer bestimmten Ausgestaltung des Familienlebens.

Eine verfassungswidrige Benachteiligung verheirateter Paare gegenüber Patchworkfamilien konnten die Essener Richter demnach ebenfalls nicht erkennen.

(Aktenzeichen: LSG NRW L 13 EG 27/09)

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