Karlsruhe (AP) Das Völkerstrafgesetzbuch gilt seit 2002 auch in Deutschland. Das bedeutet, dass jedes deutsche Strafgericht sowohl die Vorschriften des Strafgesetzbuches als auch die des Völkerstrafgesetzbuchs zu berücksichtigen hat. Ermittlungs- und Anklagebehörde ist bei Verstößen gegen das Völkerstrafrecht die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Diesen Artikel weiter lesen
Im Völkerstrafgesetzbuch sind Kriegsverbrechen definiert und die Strafen dafür festgelegt. Als Kriegsverbrechen gelten Verstöße gegen die Genfer Konvention. Da der Schutz der Zivilbevölkerung Teil der Genfer Konvention ist, muss im Falle des Luftangriffs auf zwei Tanklastwagen in Kundus unter anderem geprüft werden, ob dabei die Tötung von Zivilisten in Kauf genommen wurde.
Keine Rolle spielt dagegen die Frage, ob es sich bei dem Afghanistan-Einsatz um kriegerische Auseinandersetzungen oder um Friedenssicherung handelt. Die Genfer Konvention gilt für alle bewaffneten Konflikte.
Die Bundesanwaltschaft hat bereits seit September Anzeigen geprüft, die dort gegen Oberst Georg Klein eingegangen waren. Nach dem vorläufigen Ergebnis verneinen die Ermittler Straftaten deutscher Soldaten, wie am Freitag mitgeteilt wurde. Die neuen Akten aus Dresden sollen nun umfassend geprüft werden, danach soll die Entscheidung fallen.
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Berlin (dpa) - Nach Ansicht von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ist die Finanzkrise mit ihren globalen Auswirkungen noch keinesfalls überstanden.
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