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Guttenberg hält Bomben auf Tanklaster für angemessen

Berlin (AP) Der verheerende Luftschlag gegen zwei afghanische Tanklastzüge nahe Kundus war aus Sicht von Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg «militärisch angemessen». Beim von der Bundeswehr Anfang September ausgelösten Angriff der US-Bomber habe es aber Verfahrensfehler durch Ausbildungsmängel und verwirrende Einsatzregeln gegeben, erklärte der CSU-Politiker am Freitag in Berlin. Dennoch zog er die Schlussfolgerung: «Selbst wenn es keine Verfahrensfehler gegeben hätte, hätte es zum Luftschlag kommen müssen.» Diesen Artikel weiter lesen

Dies belege der als geheim eingestufte Untersuchungsbericht der NATO, erklärte Guttenberg. Aus den Fehlern müssten national, vor allem aber in der NATO Konsequenzen gezogen werden, forderte er. Über Einzelheiten des Berichts informierte der Minister nur die Spitzen der Fraktionen im Bundestag.

Auch Guttenberg geht davon aus, dass es bei dem Bombenangriff zivile Opfer gegeben hat. Dies bedaure er «zutiefst und von Herzen». Laut NATO-Bericht waren zwischen 17 und 142 Menschen getötet oder verletzt worden.

Mit der Einschätzung, der Angriff sei militärische angemessen gewesen, schloss sich der Minister der Ansicht von Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan an. Der Angriff der US-Luftwaffe war von dem damaligen Kommandanten des deutschen Bundeswehrkontingents in Kundus, Oberst Georg Klein, ausgelöst worden. Aufständische hatten die beiden Tanklastzüge an einem vorgetäuschten Kontrollpunkt ungefähr sieben Kilometer südwestlich des Bundeswehr-Stützpunktes gekapert. Daraufhin war das Bombardement befohlen worden, weil ein Anschlag befürchtet worden war.

Bundesanwaltschaft soll Konsequenzen prüfen

Die Bundesanwaltschaft soll die strafrechtlichen Konsequenzen des Luftangriffs prüfen. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden bat die Behörde in Karlsruhe um eine Prüfung des Sachverhalts. Denn in Afghanistan könnte ein bewaffneter Konflikt im Sinne des Völkerstrafgesetzbuchs vorliegen, mit dem der Luftangriff vom 4. September im Zusammenhang gestanden habe. Die Staatsanwälte in Dresden hatten geprüft, ob Ermittlungen gegen Oberst Klein eingeleitet werden müssen.

Die Bundesanwaltschaft erklärte, bereits früher seien in Karlsruhe mehrere Strafanzeigen wegen des Luftschlags eingegangen. «Nach vorläufiger Bewertung der Erkenntnisse aus allgemein zugänglichen Quellen ergeben sich bisher keine tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat deutscher Soldaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch», erklärte die Behörde. Jetzt müssten die Dresdner Akten daraufhin überprüft werden, ob eine abweichende Bewertung nötig sei.

Guttenberg wiederholte seine Einschätzung, dass «in Teilen Afghanistans kriegsähnliche Zustände» herrschten. Für die Bundeswehrsoldaten sei Rechtssicherheit nötig.

NATO-Bericht wird nicht veröffentlicht

Vor dem Luftangriff haben die US-Piloten wiederholt um Klarstellung des Befehls gebeten, wie der deutsche NATO-General Egon Ramms vor Journalisten erklärte. «Sie fragten die Bodenleitstelle, ob sie die Tanklastzüge zerstören oder auf die darum versammelten Personen zielen sollten», sagte Ramms in einer unterirdischen Kommandozentrale in Linnich in Nordrhein-Westfalen. «Dann baten sie darum, mit einer Machtdemonstration die versammelten Leute zu verscheuchen, bevor sie Bomben auf die Tanklastzüge abwerfen.» Ramms gehört dem Allied Joint Forces Command der NATO an, dem unter anderem auch der Einsatz in Afghanistan untersteht.

Verteidigungsminister Guttenberg sagte dazu, er gehe davon aus, dass sich alle daran halten, dass der NATO-Bericht als geheim eingestuft ist. Er bedauerte, dass die NATO dem deutschen Wunsch, einen veröffentlichungsfähigen Bericht vorzulegen, «offensichtlich nicht nachkommen» werde.

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