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Bundesanwaltschaft soll Luftangriff in Kundus prüfen

Dresden (AP) Die Bundesanwaltschaft soll die strafrechtlichen Konsequenzen des von der Bundeswehr ausgelösten Luftangriffs auf zwei Tanklastzüge in Afghanistan prüfen. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat die Behörde in Karlsruhe um eine Prüfung des Sachverhalts gebeten, wie sie am Freitag mitteilte. Als Grund gab sie an, dass in Afghanistan ein bewaffneter Konflikt im Sinne des Völkerstrafgesetzbuchs vorliegen könnte, mit dem der Luftangriff vom 4. September im Zusammenhang gestanden habe. Diesen Artikel weiter lesen

Bei dem Angriff der US-Armee, der von dem Kommandanten des deutschen Bundeswehrkontingents in Kundus, Oberst Georg Klein, ausgelöst worden war, waren laut NATO-Bericht zwischen 17 und 142 Menschen getötet oder verletzt worden. Aufständische hatten die beiden Tanklastzüge an einem vorgetäuschten Kontrollpunkt ungefähr sieben Kilometer südwestlich des Bundeswehr-Stützpunktes gekapert. Daraufhin war das Bombardement befohlen worden.

Am Freitagnachmittag, um 14.15 Uhr, will sich Verteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg zum ISAF-Untersuchungsbericht zu dem Vorfall und zur Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Dresden äußern.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte geprüft, ob Ermittlungen gegen Klein eingeleitet werden sollen. Nun erklärte sie, der ISAF-Untersuchungsbericht habe bestätigt, dass die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft eröffnet sein könnte. Demnach könnte in Afghanistan ein bewaffneter Konflikt im Sinne des Völkerstrafgesetzbuchs vorliegen.

Die Behörde legt deshalb ihre Prüfvorgänge der Bundesanwaltschaft vor, damit diese unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der völkerstrafrechtlichen Zulässigkeit des Militäreinsatzes eine Übernahme prüft. Wenn festgestellt würde, dass es sich in Afghanistan um einen bewaffneten Konflikt handelt, würde dies nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Dresden nicht nur zur Anwendbarkeit des Völkerstrafgesetzbuchs führen, sondern insgesamt zur Geltung der Regeln des humanitären Völkerrechts. Danach wären völkerrechtskonforme Militäreinsätze im Rahmen eines Mandats der Vereinten Nationen grundsätzlich gerechtfertigt.

Prüfung kann dauern

Die Bundesanwaltschaft erklärte, bereits früher seien bei der Bundesanwaltschaft mehrere Strafanzeigen wegen des Luftangriffs eingegangen. «Nach vorläufiger Bewertung der Erkenntnisse aus allgemein zugänglichen Quellen ergeben sich bisher keine tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat deutscher Soldaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch», erklärte die Behörde. Die Akten der Dresdner Behörde müssten nun daraufhin überprüft werden, ob sich aus den daraus gewonnenen Erkenntnissen eine abweichende Bewertung ergebe.

«Nach Auswertung der vorgelegten umfangreichen Unterlagen wird eine abschließende Entscheidung getroffen werden», erklärte die Bundesanwaltschaft. Angesichts der komplexen Rechtsfragen werde dies allerdings einige Zeit dauern.

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