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Verbraucher & Service Geld zurückholen vom Wasserversorger

München (AP) Wer seit Juli 2000 einen Trinkanwasseranschluss neu installieren, reparieren, warten oder auswechseln ließ, kann sich womöglich Geld zurückholen. Die heutigen oder damaligen Hausbesitzer respektive ihre Erben können zum Teil mehrere Hundert Euro zu viel bezahlte Mehrwertsteuer vom örtlichen Wasserversorger wiederbekommen. Betroffene sollten sich kein Geld durch die Lappen gehen lassen, rät Alexander Wiech vom Eigentümerverband Haus und Grund. Hat der Versorger noch kein Rückerstattungsangebot gemacht, sollten sie von sich aus aktiv werden. Mieter können nicht profitieren. Diesen Artikel weiter lesen

Rückzahlungen dürfen Haus- und Wohnungsbesitzer erwarten, die seit dem Jahr 2000 Rechnungen bezahlt haben, die mit dem vollen Steuersatz von 16 Prozent und seit 2007 mit 19 Prozent belegt waren. Voraussetzung: Die Arbeiten am Trinkwasseranschluss wurden vom örtlichen Versorger vorgenommen. Wer vom Wasserwerk einen neuen Wasseranschluss gelegt bekam, dürfte am meisten Geld zurückbekommen.

Der Grund für den «warmen Regen» für die Haushaltskasse: Der Bundesfinanzhof (BFH) urteilte im Oktober 2008, dass Arbeiten an häuslichen Trinkwasseranschlüssen unentbehrlich sind und deshalb nur mit dem ermäßigten Steuersatz für Grundbedürfnisse von 7 Prozent besteuert werden dürfen (Aktenzeichen: VR61/03). Hausbesitzer hatten gegen eine Verfügung des Bundesfinanzministerium geklagt, wonach seit 2000 der volle Steuersatz von 16 beziehungsweise später 19 Prozent anzuwenden war.

Keinen Rechtsanspruch, aber Kulanz

Infolge des BFH-Urteils macht das Bundesfinanzministerium dann einen Rückzieher. Die geringere Besteuerung gilt nun seit 1. Juli 2009. Für sämtliche Altfälle ab dem Jahr 2000 kann, muss es aber nicht zwingend Rückerstattungen zu viel gezahlter Mehrwertsteuer geben, wie der Bund der Steuerzahler in Bayern erläutert. Einen Rechtsanspruch oder eine Geld-zurück-Garantie gebe es nicht, bekräftigt auch Carsten Wagner, Sprecher des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU). Dafür gibt es die Empfehlung an die Versorger, sich kulant zu zeigen und Steuer-Differenzbeträge zur Pflege der Kundenbindung weiterzugeben.

Für betroffene Hausbesitzer bedeutet das konkret: Wer in den vergangenen neun Jahren zu viel bezahlt hat, sollte sich nicht genieren, die Differenz von seinem Wasserversorger entweder schriftlich, telefonisch oder per E-Mail zurückverlangen. Eine Frist muss nicht eingehalten werden.

Die Abwicklung laufe recht unterschiedlich, weiß Wiech. Während die einen Versorger schon seit Wochen offensiv auf Kunden zugehen wie etwa die Berliner Wasserbetriebe und auf Antrag unbürokratisch Geld zurückzahlen, gehen andere eher in Deckung. In manchen kleineren Städten und ländlichen Gemeinden sind Anträge auf eine nachträgliche Korrektur von Rechnungen längst noch nicht an der Tagesordnung. Beim Wasserverband Bersenbrück beispielsweise sind sie auch nur gegen Gebühr von sechs Euro zu bekommen.

Auch Ex-Eheleute können profitieren

Wer schlüsselfertig gebaut hat, muss sich nicht kümmern, weil er in der Regel keinen Auftrag zur Installation des Hausanschlusses gegeben hat. Eine Geld-zurück-Chance haben allerdings Ex-Eheleute, die vor Jahren gemeinsam gebaut sich aber zwischenzeitlich getrennt haben. Ein Guthaben durch die Steuerkorrektur steht dann beiden zu, kann aber nur an einen ausgezahlt werden (mit Zustimmung des Ex-Partners).

Profitieren kann auch, wer sein Grundstück zwischenzeitlich schon wieder verkauft hat. Oder wer ein Grundstück geerbt hat. Unter Vorlage der Rechnungsnummer und des Erbscheins wird in beiden Fällen zu viel Gezahltes erstattet. Wurden die Dienste des Wasserversorgers in den vergangenen Jahren mehrfach in Anspruch genommen, muss jede Rechnung gesondert angegeben werden.

Wie viel Geld es gibt, richtet sich nach dem Nettobetrag. Ein Rechenbeispiel: Kommen auf Kosten von 1.000 Euro beispielsweise 190 Euro Mehrwertsteuer drauf statt 70 (ermäßigter Satz), kann der Betroffene mit einer Erstattung von 120 Euro rechnen.

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