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Stichwort: Sozialhilfe und Grundsicherung -Hintergrund

Frankfurt/Main (AP) Die Sozialhilfe ist das letzte Auffangnetz staatlicher Unterstützung vor Armut, sozialer Ausgrenzung und besonderer Belastung. Sie soll eine Lebensführung ermöglichen, die der im Grundgesetz garantierten Würde des Menschen entspricht. 2005 wurde sie durch die Hartz-IV-Reform neu im Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) geregelt. Die Sozialhilfe bekommen Personen und Haushalte, die ihren Bedarf nicht aus eigener Kraft decken können und auch keine (ausreichenden) Ansprüche aus vorgelagerten Versicherungs- und Versorgungssystemen haben. Diesen Artikel weiter lesen

Die Sozialhilfe ist in verschiedene Leistungen aufgeteilt: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Gesundheit, Eingliederungshilfen für Behinderte, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen. Fälschlicherweise wird oft nur die Hilfe zum Lebensunterhalt als Sozialhilfe angesehen. Diese bekommt aber außerhalb von Einrichtungen wie Wohn- und Pflegeheimen nur noch ein relativ kleiner Teil von Berechtigten.

Dazu gehören vorübergehend Erwerbsunfähige, längerfristig Erkrankte oder Vorruhestandsrentner mit niedriger Rente. Bedürftige Personen, die grundsätzlich erwerbsfähig sind, sowie deren Familienangehörige, bekommen Leistungen nach dem SGB II, nachdem die frühere Sozialhilfe mit der einstigen Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II zusammengelegt wurde. Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine individuelle Hilfe, die für jeden Einzelfall zu berechnen ist.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung geht an 18- bis 64-jährige Bedürftige, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und an Menschen ab 65, deren Rente nicht zum Leben reicht. Ende 2008 erhielten laut Statistischem Bundesamt 768.000 Menschen in Deutschland diese Form der Sozialhilfe.

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