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Justizminister wollen Bürger besser vor Straftätern schützen

Berlin (AP) Die Justizminister wollen die Bürger besser vor rückfälligen Sexual- und Gewaltstraftätern schützen. So soll es künftig leichter werden, Straftäter nach Ende ihrer Haftzeit in Sicherheitsverwahrung zu nehmen, wie die neue Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nach der Justizministerkonferenz am Donnerstag in Berlin sagte. Die FDP-Politikern bezeichnete diese Lösung jedoch als «absolute Ausnahmeregelung», die nur in «schwersten Fällen» umzusetzen sei. Diesen Artikel weiter lesen

Der entsprechende Gesetzesentwurf sieht vor, bei begründeten Vorwürfen künftig auch Ersttäter in nachträgliche Sicherheitsverwahrung zu nehmen. Damit soll möglichen Wiederholungstaten vorgebeugt werden. Der bayerischen Justizministerin Beate Merk zufolge muss es sich aber um eine «sehr schwere Straftat handeln», die «Leib, Leben und sexuelle Selbstbestimmung» gefährde.

Die Minister einigten sich auch darauf, den Datenschutz bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus deutlich zu verbessern. So gebe es in dem Anfang Oktober 2008 beschlossenen Abkommen mit den USA noch Unklarheiten etwa bei den Löschungsfristen oder der Speicherung und Nutzung genetischer Fingerabdrücke. Sachsens neuer Justizminister und Konferenzvorsitzender Jürgen Martens betonte: «Das Recht auf informelle Selbstbestimmung unserer Bürger darf trotz der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus nicht unter die Räder kommen.»

Wie Martens bekanntgab, soll zudem das Pfändungsschutzrecht dringend «den modernen Lebensverhältnissen angepasst werden». Neben einer Vereinfachung der Zwangsvollstreckung sieht der Arbeitsentwurf dabei vor, das Existenzminimum des Schuldners zu sichern. Geklärt werden soll auch, ob beispielsweise Aufwendungen für die Arbeit pfändungsfrei bleiben.

Stärkere Strafen bei Genitalverstümmelung

Baden-Württemberg und Hessen wollen zudem härter gegen Genitalverstümmelungen bei jungen Migrantinnen vorgehen. Beide Länder starteten eine gemeinsame Gesetzesinitiative für einen neuen Straftatbestand der Genitalverstümmelung. Der neue Straftatbestand sehe den Ministern zufolge eine Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren vor. Ein neuer Straftatbestand ist Mertens zufolge notwendig, «um das grausame Ritual der Beschneidung von Mädchen effektiv zu bekämpfen.

http://www.justiz.de/justizministerkonferenz/index.php

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