Darmstadt (AP) Vor dem hessischen Landessozialgericht ist ein Hartz-IV-Empfänger mit dem Versuch gescheitert, im Eilverfahren von der Arbeitsagentur die Reparaturkosten für die Rollläden in seiner Eigentumswohnung erstattet zu bekommen. Er hatte seinen Antrag unter anderem mit Gesundheitsbeschwerden begründet, die durch die kaputten Läden verursacht worden seien. Die Landessozialrichter in Darmstadt hielten die Eilbedürftigkeit aber für unbegründet. Endgültig muss nun im Hauptsacheverfahren über den Streit entschieden werden, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Diesen Artikel weiter lesen
Die Richter hatten über den Antrag eines 62 Jahre alten Familienvaters aus Offenbach zu entscheiden, der Hartz IV bezieht und mit seiner Familie in einer Eigentumswohnung wohnt. Im April beantragte er die Übernahme der Reparaturkosten beziehungsweise die Erneuerung von zwei defekten Rollläden. Weil diese nicht mehr schlössen, leide er unter Schlaflosigkeit, Fluglärm sowie einer gestörten Privatsphäre. Hierdurch sei seine Gesundheit bereits beeinträchtigt.
Die Arbeitsagentur lehnte die Kostenübernahme ab, wogegen sich der Mann vor Gericht wehrte. Zur Begründung hatte die Behörde erklärt, nur jedes zweite Wohnhaus habe Rollläden. Diese seien daher nicht dringend notwendig. Diese Auffassung ist nach Auffassung der Richter gegebenenfalls in einem Hauptsacheverfahren zu überprüfen. Vor dieser Klärung sei die Arbeitsagentur wegen der fehlenden Eilbedürftigkeit jedenfalls nicht zu einer Kostenübernahme verpflichtet, hieß es in dem Beschluss. Dieser ist laut Gericht unanfechtbar.
(Aktenzeichen: L 7 AS 334/09 B ER)
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