Berlin (AP) Die Chancen für das Absetzen des Arbeitszimmers von der Steuer sind wieder etwas gestiegen. Seit 2007 geht das nur, wenn es den «Mittelpunkt der gesamten Berufstätigkeit» darstellt, wie die Zeitschrift «Test» in ihrer November-Ausgabe berichtet. Diesen Artikel weiter lesen
Doch da mehrere Gerichte diese Regelung ablehnten, hat das Finanzministerium die alte Bestimmung wieder eingeführt: Bis 1.250 Euro werden anerkannt, wenn Arbeitnehmer 50 Prozent ihrer Arbeitszeit dort verbringen oder kein anderer Arbeitsplatz für sie bereitsteht, wie bei Lehrern oder Außendienstlern, berichtet die Zeitschrift. Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte bis 1.250 Euro würden wieder berücksichtigt. Das Ganze sei aber vorläufig. Sollte das Bundesverfassungsgericht anders entscheiden, müsse der Steuervorteil zurückgezahlt werden.
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Berlin (dpa) - Nach Ansicht von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ist die Finanzkrise mit ihren globalen Auswirkungen noch keinesfalls überstanden.
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