Dresden (AP) Schreie, Blut und zwei um ein Messer kämpfende Männer: Im Prozess um die tödliche Messerattacke in einem Gerichtssaal haben Zeugen die dramatische Szene kurz vor Festnahme des Täters geschildert. Die Situation sei sehr unübersichtlich und schwer einzuschätzen gewesen, sagte ein Bundespolizist am Dienstag vor dem Dresdner Landgericht. Der 33-Jährige verteidigte das Vorgehen seines Kollegen, der mit einem Schuss nicht den Täter, sondern den Mann der ermordeten Ägypterin getroffen hatte. Diesen Artikel weiter lesen
Der Zeuge sagte, es sei «nicht klar gewesen, wer Täter und wer Opfer» ist. Er verwies darauf, dass er selbst zwei Männer wahrgenommen habe, die um ein Messer gekämpft und auf Rufe überhaupt nicht reagiert hätten. Ein weiterer Bundespolizist sagte aus, erst nach dem Schuss habe jemand im Saal gerufen, dies sei der Falsche, dort sei der Täter. Daraufhin sei der Angeklagte überwältigt und gefesselt worden.
Nach Angaben des 28-jährigen Beamten leistete der Angeklagte Alex W. noch nach seiner Festnahme erheblichen Widerstand. Auch habe er darum gebeten, erschossen zu werden, da er nicht ins Gefängnis wolle.
Der Beamte, der den Schuss abgab, erschien selbst nicht vor Gericht. Der Mann beruft sich auf sein Aussageverweigerungsrecht. Wegen des Schusses läuft gegen ihn ein Ermittlungsverfahren. Nach Angaben eines Ermittlers gab der Beamte in einer ersten Stellungnahme an, dass bei dem Tumult nicht klar gewesen sei, wer das Messer in der Hand gehabt habe. Beide Männer hätten mit ihren Händen um das Messer gerungen. Er habe mehrmals dazu aufgerufen, das Messer fallenzulassen und zudem den Gebrauch der Schusswaffe angedroht. Weil niemand darauf reagiert habe, habe er dann den ihm «am nächsten Stehenden» ins Bein geschossen.
Der Ehemann von Marwa El-Sherbini hatte bei der vorangegangenen Messerattacke schwerste Verletzungen erlitten und war durch den Schuss aus der Dienstwaffe zudem am Bein erheblich verletzt worden. Die Bundespolizisten in Zivil hielten sich zur Tatzeit im Landgericht auf, weil sie in einem anderen Verfahren als Zeugen aussagen sollten. Sie waren fast zeitgleich mit alarmierten Justizwachleuten am Tatort.
«Da dreht einer durch»
Der 32-jährige Bundespolizist sagte weiter, er sei durch Schreie und Hilferufe auf das Geschehen aufmerksam geworden. Eine Frau habe gerufen, es gebe eine Messerstecherei: «Da dreht einer durch.» Er habe dann seinen Kollegen zu Hilfe gerufen, weil der als Einziger seine Dienstwaffe dabei gehabt habe. In dem Saal selbst und davor sei überall Blut gewesen, auch an den Wänden. Eine Frau lag nach seiner Schilderung in einer großen Blutlache am Boden, daneben ihr schreiendes kleines Kind. In dem Saal waren Stühle umgekippt, Tische verschoben.
Es war die Berufungsverhandlung für Alex W. gewesen. Er wollte die Geldstrafe nicht zahlen, die er für die Beschimpfung der Ägypterin als «Islamistin» und «Terroristin» erhalten hatte. Nachdem die 31-jährige schwangere Muslimin am 1. Juli als Zeugin ausgesagt hatte, tötete er sie mit 16 Messerstichen und verletzte ihren Mann, der sie schützen wollte, lebensgefährlich. Der dreijährige Sohn des Ehepaars musste die Bluttat mit ansehen. Motiv war nach Überzeugung der Ermittler ein ausgeprägter Hass auf Nichteuropäer.
Die Nebenklage will in dem seit Anfang vorigen Woche laufenden Mordprozess nun auch erreichen, dass der Angeklagte grundsätzlich zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt wird. In einem späteren Zivilverfahren müsste dann nur noch über die Höhe entschieden werden. Nebenklagevertreter Andreas Schulz sagte am Rande der Verhandlung, der entsprechende Antrag habe auch symbolischen Charakter, da bei dem Angeklagten auf absehbare Zeit nichts zu holen sei.
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