München (AP) Fehlende Schutzkleidung kann Motorradfahrer teuer zu stehen kommen. Ohne ausreichenden Schutz kann nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg das Schmerzensgeld wegen der anzunehmenden schlimmeren Unfallfolgen gekürzt werden. Wie der ADAC unter Berufung auf die Entscheidung mitteilte, hatte der Motorradfahrer im vorliegenden Fall seine Beine nicht besonders geschützt und verletzte sich bei einem Unfall. Diesen Artikel weiter lesen
Das Gericht ging von einem Verschulden «gegen sich selbst aus». Jeder, der ohne ausreichende Schutzausrüstung Motorrad fahre, gehe bewusst ein erhöhtes Verletzungsrisiko ein, hieß es zur Begründung. Mit passender Schutzkleidung hätten die Verletzungen vermindert oder sogar ganz vermieden werden können. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes wurde dies nun zulasten des Motorradfahrers berücksichtigt.
Wie der ADAC betonte, sind Motorradfahrer aufgrund der Instabilität des Fahrzeugs im Straßenverkehr besonders gefährdet. Biker sollten daher entsprechende Schutzkleidung mit Protektoren als selbstverständlich ansehen.
(Aktenzeichen: OLG Brandenburg 12 U 29/09)
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