Hamburg (AP) In einem Rechtsstreit um eine Broschüre zu Geldanlagen hat sich die Verbraucherzentrale Hamburg gegen die Debeka Versicherung durchgesetzt. Die Verbreitung des Ratgebers «Ampelcheck Geldanlage» war von der Versicherung mit einer einstweiligen Verfügung gestoppt worden, weil darin Lebens- und Rentenversicherungen als ungeeignet für die Altersvorsorge bezeichnet wurden. Das Landgericht Berlin hat nun die einstweilige Verfügung aufgehoben, wie eine Sprecherin des Gerichts am Montag sagte. Diesen Artikel weiter lesen
«Die Diskussion über die Kennzeichnung von Finanzprodukten, über deren Qualität, Risiken und Kosten, darf wieder ohne Maulkorb geführt werden», sagte der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg, Günter Hörmann. Die Broschüre empfiehlt in einer Ampelwertung, welche Geldanlagen sich zur Altersvorsorge eignen. Versicherungsprodukte wurden in verschiedenen Kategorien mit rot für nicht empfehlenswert, gelb für riskant und grün für unbedenklich eingestuft. Dabei schnitten Lebens- und private Rentenversicherungen schlecht ab.
(Aktenzeichen: 27 O 778/09)
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